PRÜFGRUNDLAGE AB 2017
Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenzvereinbarung erstellt.
Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungsvergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfundlage und Bewertungssystematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Transparenzvereinbarung und Bewertungen auf der Grundlage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Transparenzvereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Ambulanter Pflegedienst Vitalis
Qualität des ambulanten Pflegedienstes
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Rechnerisches Gesamtergebnis
sehr gutErklärungen zum Bewertungssystem
Vergleich relevante Leistungsangaben
Qualitätsprüfung nach § 114 Abs. 1 SGB XI | Datum |
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Prüfungsart | Regelprüfung (27.09.2023) |
Anzahl der versorgten Menschen | 45 |
Anzahl in die Prüfung einbezogener pflegebedürftiger Menschen | 4 |
Anzahl der pflegebedürftigen Menschen, die an der Befragung teilgenommen haben | 4 |
Notenstufen: 1 = sehr gut | 2 = gut | 3 = befriedigend | 4 = ausreichend | 5 = mangelhaft